Barrierefreier ÖPNV

Teilhabe am Alltag schaffen

Barrierefreie Mobilität ist ein komplexes wie auch wichtiges Thema, das gerne vernachlässigt wird, wenn damit keine direkten Berührungspunkte bestehen. Aber damit ist zum 01.01.2022 Schluss. Zu diesem Termin ist die Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs vorgeschrieben. 

Dies bedeutet nicht nur, sich mit den technischen und baulichen Anpassungen zu beschäftigen, sondern auch zu verstehen, was Barrierefreiheit für die verschiedenen Zielgruppen bedeutet. Eine Kante, die beispielsweise für einen Blinden bei der Wegführung mit einem Blindenstock hilfreich ist, kann für einen Rollstuhlfahrer zum unüberwindbaren Hindernis werden. Wichtig ist es deshalb, einen Kompromiss zu finden, der einen größtmöglichen Mehrwert für alle Zielgruppen darstellt. 

Im Kreis Soest haben wir uns in den letzten Jahren vor allem mit dem Thema Navigation und Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen beschäftigt. Entwickelt haben wir daraus Lösungen, die über die Barrierefreiheit für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung hinausgehen und eine allgemeine Alltagshilfe für Menschen mit und ohne Mobilitätseinschränkung darstellen. 

Erfahren Sie am Beispiel unserer Förderprojekte, welche Erfolge wir in Hinsicht auf die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr über die Jahre erreicht haben. 

Zuständigkeiten

Im straßengebundenen ÖPNV gibt es verschiedene Zuständigkeiten, um barrierefreie Mobilität umzusetzen, je nachdem ob es beispielsweise um die Fahrzeuge selbst geht oder bauliche Anpassungen an den Haltestellen. 

Die Zuständigkeiten im Überblick: 

  • Bereich Fahrzeuge = Verkehrsunternehmen 
  • Haltestellen = Straßenbaulastträger (Städte, Kreis, Land und Bund)
  • Fahrgastinformationen und Schulung des Fahr- und Servicepersonals = Verkehrsunternehmen 

Hinwirkungspflicht & Beispiele 

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur barrierefreien Mobilität im Kreis Soest, zu unseren Lösungen und Lösungsansätzen, sowie weiterführende Informationen. 

Belange der Barrierefreiheit 

Barrierefreiheit im ÖPNV schließt alle Nutzergruppen mit eingeschränkter Mobilität ein. Dazu gehören nicht nur Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung, sondern auch hochbetagte Nutzer oder gehörlose Personen. Jede Nutzergruppe hat dabei eigene Anforderungen an einen barrierefreien ÖPNV, die in unterschiedliche Zuständigkeiten fallen. 

Der Begriff „barrierefreie Mobilität“ bezieht sich nicht ausschließlich auf den ÖPNV. Hierbei geht es darum barrierefreie Wegeketten zu schaffen. Mobilität beginnt und endet schließlich nicht an der Bushaltestelle, sondern beginnt bereits an der Haustür und endet am barrierefreien Zielort – dem Geschäft, Café oder Museum. 

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Ziele und Leitsätze des Kreises Soest

Ziel des Kreises Soest ist es, den ÖPNV langfristig für alle in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Personen vollständig barrierefrei zu machen. Um dieses große Ziel zu erreichen haben wir uns verschiedene kleinere Ziele gesetzt, die unter anderem die Anzahl der barrierefreien Haltestellen definieren und sich damit beschäftigen, wie barrierefreie Mobilitätsketten geschaffen werden können. 

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Anforderungen und Ausnahmen der barrierefreien Nutzung von Haltestellen und Fahrzeugen

Barrierefreiheit im ÖPNV ist ein Zusammenspiel aus gebauter Infrastruktur und Fahrzeugen. Gibt es Haltestellen oder Fahrzeuge, die nicht barrierefrei gemacht werden können, müssen diese Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. 

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Qualitätsanforderungen an Haltestellen

Von akustischen und visuellen Fahrgastinformation bis hin zu Orientierungshilfen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gibt es verschiedene Möglichkeiten für barrierefreie Haltestellen zu sorgen. Es ist deshalb sinnvoll, sie nach Kategorien mit einem unterschiedlichen Grad an Barrierefreiheit zu unterteilen, je nachdem welche Bedeutung die Haltestelle hat, wie groß das Fahrgastaufkommen ist und ob sich in der Nähe relevante Einrichtungen für Mobilitätseingeschränkte befinden. 

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Qualitätsanforderungen an Fahrzeuge

Bei den Fahrzeugen spielen vor allem die Möglichkeiten zum Ein- und Aussteigen eine Rolle, um dafür zu sorgen, dass auch Menschen in Rollstühlen oder mit Rollatoren selbstständig mit dem Bus fahren können. Wichtig ist es Platz zu schaffen für Rollstühle, Kinderwagen oder Rollatoren, um so eine angenehme und sichere Fahrt zu gewährleisten.

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Fahrgastinformationen, Marketing, Sicherheit

Fahrgastinformationen barrierefrei zu gestalten bedeutet, sie in verschiedenen Formen und über verschiedene Medien allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Trotz Digitalisierung sollte hierbei nicht auf gedruckte Informationen oder Infoschalter und Lautsprecher verzichtet werden. Vielmehr sollten alle Medien abgedeckt sein, um zu garantieren, dass jeder Zugang zu diesen Informationen hat. Zur sicheren Nutzung des ÖPNV sollen Mobilitätstrainings für mobilitätseingeschränkte Menschen beitragen. 

PDF Anforderungen an Information und Vertrieb

PDF Fahrgastinformationen, Marketing, Sicherheit

Ergänzende Infrastrukturmaßnahmen

Zusätzlich zum barrierefreien ÖPNV wird im Kreis Soest die Radverkehrsinfrastruktur ausgebaut. Durch B+R Anlagen (Bike + Ride) wollen wir Alternativen zum Autoverkehr geschaffen, vor allem auf kurzen innerstädtischen Wegen. So kann das Rad statt dem Auto zum Zubringer zum SPNV oder ÖPNV werden und die Umwelt wird zusätzlich geschont. Bei GVFG-Förderanträgen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen werden B+R Maßnahmen in die Beantragung mit aufgenommen.

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